Gebäudeversicherer muss bei schleichendem Erdrutsch leisten

7.12.2022 (€) – Ein an einem Hang gelegenes Gebäude wies Risse auf. Dem Besitzer zufolge hing dies mit einem allmählichen Erdrutsch zusammen. Mit seinem Versicherer geriet er in Clinch. Wie der Begriff im Sinne der Versicherungs-Bedingungen auszulegen ist, entschied letztendlich der Bundesgerichtshof. (Bild: Pixabay CC0)

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Schlagwörter zu diesem Artikel
AVB · Bundesgerichtshof · Elementarschaden · Gebäudeversicherung
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