9.5.2023 – Durch die jährliche Rentenanpassung zum 1. Juli ändert sich auch, wie viel die Bezieher hinzuverdienen dürfen, ohne dass die gesetzliche Hinterbliebenen-Versorgung gekürzt wird. (Bild: Pixabay, CC0)
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23.7.2021 – Seit dem 1. Juli 2021 können die Bezieher einer gesetzlichen Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrente in Ostdeutschland mehr als bisher zu ihrer Rente dazuverdienen, ohne dass sie mit Rentenabzügen rechnen müssen. In Westdeutschland gilt der bisherige Freibetrag. (Bild: Pixabay CC0)
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27.7.2020 – Für gesetzlichen Hinterbliebenenrenten hat sich ab Juli der Freibetrag für zusätzliche Einkünfte wie Arbeitseinkommen und Mieteinnahmen erhöht. Wird die Grenze jedoch überschritten, kürzt die Rentenversicherung die Versorgung teilweise. (Bild: Margrit, Pixelio.de)
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2.7.2019 – Zum 1. Juli wurden aufgrund der jährlichen Rentenanpassung nicht nur die Rentenbezüge angehoben. Auch die Bezieher einer gesetzlichen Hinterbliebenenrente dürfen mehr als bisher dazuverdienen, ohne dass es zu Abzügen bei ihrer Rente kommt. (Bild: Pixabay CC0)
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13.8.2018 – Dass die gesetzliche Rentenversicherung Hinterbliebene nur bedingt finanziell absichert, verdeutlicht eine aktuelle Statistik. Sie zeigt, wie hoch die durchschnittliche gesetzliche Hinterbliebenenrente war, die Betroffenen 2017 erstmals zugesprochen wurde. (Bild: Pixabay CC0)
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29.6.2018 – PRAXISWISSEN: Im Rahmen der jährlichen Rentenanpassung zum 1. Juli eines Jahres ändert sich auch der Freibetrag, bis zu welchem Bezieher einer gesetzlichen Witwen- oder Witwerrente hinzuverdienen dürfen, ohne dass es zu einem Rentenabzug kommt. (Bild: Pixabay CC0)
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20.12.2013 – Auch im neuen Jahr gibt es wieder eine Reihe von gesetzlichen Änderungen in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Sozialversicherung, wie ein Überblick des VersicherungsJournals zeigt.
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4.3.2013 – Bei der Absicherung der Erwerbsunfähigkeit klaffen Lücken. Bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente will die Koalition nachbessern. Der saarländische Sozialminister Andreas Storm (CDU) bringt die Idee der „Förderrente plus“ ins Spiel.
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