Elementarschaden-Versicherung kann Erdarbeiten einschließen

15.6.2020 (€) – Bei einem schweren Unwetter war ein Schuppen beschädigt worden. Um den wieder herzustellen, musste zuerst die Böschung erneuert werden. Weil der Gebäudeversicherer nicht für diese Kosten aufkommen wollte, landete der Fall vor Gericht. (Bild: Pixabay, CC0)

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Schlagwörter zu diesem Artikel
AVB · Elementarschaden · Gebäudeversicherung · Gewerbeordnung · Starkregen · Unwetter
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