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Ein „Firmenlauf“ ist nicht versichert

3.3.2020 (€) – Eine Beschäftigte hatte an einem von ihrem Arbeitgeber unterstützen Wettkampf teilgenommen und sich dabei verletzt. Warum sie für die Folgen keine Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung erhält, hat das Sozialgericht Dortmund entschieden. (Bild: Pixabay, CC0)

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Gesetzliche Unfallversicherung · Gesundheitsreform · Mitarbeiter
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