23.1.2026 – Im bundesweiten Durchschnitt müssen Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 im ersten Jahr ihres Heimaufenthalts monatlich 3.245 Euro Eigenanteil aus eigener Tasche zahlen, wie eine Auswertung der Ersatzkassen zeigt. Das entspricht erneut einem Anstieg um rund neun Prozent gegenüber dem Vorjahr. Am höchsten fällt der Eigenanteil in Bremen aus.
Der Verband der Ersatzkassen e.V. (VDEK) hat erneut ausgewertet, wie hoch die Eigenanteile sind, die Pflegebedürftige im Pflegeheim für die Pflegegrade zwei bis fünf aus eigener Tasche zahlen müssen. Grundlage sind Abrechnungsdaten aus dem Versichertenkreis der Ersatzkassen, bei denen insgesamt rund 29 Millionen Menschen pflegeversichert sind.
Nach der neuesten Datenauswertung beträgt die monatliche Eigenbeteiligung im ersten Aufenthaltsjahr 3.245 Euro pro Monat im Bundesdurchschnitt. Das bedeutet eine Steigerung von 261 Euro beziehungsweise neun Prozent im Vergleich zum Vorjahr (VersicherungsJournal 7.2.2025). Stichtag für die Datenauswertung ist der 1. Januar 2026.
Im ersten Aufenthaltsjahr werden Pflegebedürftige mit einem Zuschuss zum einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) von 15 Prozent unterstützt. Ohne diesen Zuschuss würde der Eigenanteil bereits bei 3.542 Euro liegen.
Noch deutlicher ist der Langzeittrend. Zum 1. Januar 2021 betrug der Eigenanteil durchschnittlich 2.068 Euro monatlich – ein Anstieg von rund 57 Prozent innerhalb von fünf Jahren (1.2.2021). Damals war das GVWG noch nicht in Kraft, das Pflegebedürftige abhängig von ihrer Aufenthaltsdauer im Heim bei den Pflegekosten mit Zuschüssen entlastet.
Der Eigenanteil im Pflegeheim lässt sich in drei Kostenblöcke unterteilen, die zeigen, wo die Kosten besonders stark gestiegen sind:

„Es ist richtig, dass das Pflegepersonal gut bezahlt wird. Aber es kann nicht sein, dass die Lohnsteigerungen zu einem großen Teil den Pflegebedürftigen aufgebürdet werden. Hier braucht es endlich eine solidarische Lösung“, fordert Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des VDEK.
Die Juristin kritisiert zudem, dass Pflegebedürftige für die Investitions- und Ausbildungskosten aufkommen müssten – dies sei Sache des Staates. So zahlten etwa 2022 die Pflegebedürftigen 4,4 Milliarden Euro für Investitionen, die Bundesländer hingegen nur rund 876 Millionen Euro.
„Würde der Staat seiner Verantwortung gerecht werden und die Kosten für Investitionen vollumfänglich übernehmen, brächte das aktuell eine Ersparnis von 514 Euro im Monat für jeden einzelnen Heimbewohnenden. Die Übernahme der Ausbildungskosten würde die Pflegebedürftigen um weitere 124 Euro im Monat entlasten“, berichtet Elsner.
Aktuell werden Pflegebedürftige nur beim EEE durch zeitlich gestaffelte Zuschüsse entlastet. Im ersten Heimjahr beträgt der Zuschuss 15 Prozent, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent, im vierten Jahr 70 Prozent und ab dem fünften Jahr 75 Prozent (9.1.2024).

Die VDEK-Auswertung verdeutlicht erneut, dass sich die finanzielle Belastung eines Pflegebedürftigen für die stationäre Pflege je nach Bundesland teils erheblich unterscheidet. Im ersten Heimjahr beträgt der Unterschied zwischen dem teuersten und dem günstigsten Bundesland bei den Eigenanteilen 1.273 Euro monatlich beziehungsweise rund 47 Prozent.
In acht Bundesländern müssen die Betroffenen im ersten Jahr ihres Aufenthalts bereits mehr als 3.500 Euro Eigenanteil zahlen. Die Schwelle von 3.000 Euro wurde lediglich in Sachsen-Anhalt noch nicht erreicht.
Spitzenreiter bei den Kosten ist Bremen, Hier betrug der zu zahlende Eigenanteil am Stichtag 3.969 Euro. Es folgen auf den weiteren Plätzen das Saarland und Baden-Württemberg, wo immer noch mehr als 3.800 Euro aus eigener Tasche geleistet werden müssen.
Am niedrigsten fällt der Eigenanteil tendenziell in den neuen Bundesländern aus. So ist die Pflege neben Sachsen-Anhalt auch in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen vergleichsweise niedrig und liegt unter 3.300 Euro. Dazwischen rangiert Niedersachsen mit 3.168 Euro im ersten Jahr.
| Bundesland | **EEE ohne Zuschuss | Unterkunft und Verpflegung | Investitionskosten | Gesamt (Eigenbeteiligung ohne Zuschüsse) |
|---|---|---|---|---|
| Durchschnittliche finanzielle Belastung eines Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 ohne EEE-Zuschuss zur stationären Pflege, Stand 1. Januar 2026, ** Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) inklusive Ausbildungskosten; Datenquelle: VDEK. | ||||
| Bundesdurchschnitt | 1.982 | 1.046 | 514 | 3.542 |
| Baden-Württemberg | 2.287 | 1.127 | 461 | 3.875 |
| Bayern | 2.115 | 965 | 433 | 3.513 |
| Berlin | 2.252 | 847 | 466 | 3.565 |
| Brandenburg | 2.065 | 944 | 318 | 3.327 |
| Bremen | 2.211 | 1.151 | 607 | 3.969 |
| Hamburg | 1.973 | 1.036 | 571 | 3.580 |
| Hessen | 2.030 | 978 | 525 | 3.533 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 1.948 | 879 | 368 | 3.195 |
| Niedersachsen | 1.765 | 844 | 559 | 3.168 |
| Nordrhein-Westfalen | 1.916 | 1.307 | 646 | 3.869 |
| Rheinland-Pfalz | 1.704 | 1.268 | 506 | 3.478 |
| Saarland | 2.128 | 1.259 | 533 | 3.920 |
| Sachsen | 1.981 | 850 | 452 | 3.283 |
| Sachsen-Anhalt | 1.838 | 823 | 335 | 2.996 |
| Schleswig-Holstein | 1.696 | 1.036 | 559 | 3.291 |
| Thüringen | 1.900 | 938 | 452 | 3.290 |
Große regionale Unterschiede zeigen sich ebenfalls bei den einzelnen Kostenblöcken. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil reicht – unabhängig von der Aufenthaltsdauer – von 2.252 Euro in Berlin bis 1.696 Euro in Sachsen-Anhalt.
Auch bei Unterkunft und Verpflegung ist die Spannweite groß: Am teuersten ist Nordrhein-Westfalen mit 1.307 Euro, am günstigsten Sachsen mit 850 Euro. Die Investitionskosten liegen zwischen 335 Euro in Sachsen-Anhalt und 646 Euro in Nordrhein-Westfalen.
Durch die hohe Bezuschussung der Pflegekosten verlagert sich die finanzielle Belastung bei längerer Aufenthaltsdauer zunehmend auf Unterkunft, Verpflegung und Investitionen. Entsprechend fallen die höchsten Eigenanteile nach mehr als 36 Monaten in den Bundesländern an, in denen diese Kosten hoch sind: Nordrhein-Westfalen ist Spitzenreiter mit 2.432 Euro und das Saarland auf Rang zwei mit 2.324 Euro.
Am günstigsten ist nach mehr als dreijährigem Aufenthalt erneut Sachsen-Anhalt, wo der zu zahlende Eigenanteil mit Zuschuss auf 1.618 Euro sinkt.
| Bundesland | Bis Ende 12. Monat *** | 13. bis 24. Monat | 25. bis 36. Monat | über 36 Monate |
|---|---|---|---|---|
| Stand 1. Januar 2026, *Mit Berücksichtigung des EEE-Zuschusses je nach Pflegedauer, **Pflegegrade 2 bis 5, ***Dauer der bisherigen stationären Pflege. Datenquelle: VDEK-Datenauswertung | ||||
| Bundesschnitt | 3.245 | 2.947 | 2.551 | 2.056 |
| Baden-Württemberg | 3.532 | 3.189 | 2.732 | 2.160 |
| Bayern | 3.196 | 2.879 | 2.456 | 1.927 |
| Berlin | 3.227 | 2.889 | 2.439 | 1.876 |
| Brandenburg | 3.017 | 2.708 | 2.295 | 1.778 |
| Bremen | 3.637 | 3.306 | 2.864 | 2.311 |
| Hamburg | 3.284 | 2.988 | 2.594 | 2.100 |
| Hessen | 3.229 | 2.924 | 2.518 | 2.011 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 2.903 | 2.611 | 2.221 | 1.734 |
| Niedersachsen | 2.903 | 2.639 | 2.286 | 1.844 |
| Nordrhein-Westfalen | 3.582 | 3.294 | 2.911 | 2.432 |
| Rheinland-Pfalz | 3.222 | 2.967 | 2.626 | 2.200 |
| Saarland | 3.601 | 3.282 | 2.856 | 2.324 |
| Sachsen | 2.986 | 2.689 | 2.293 | 1.797 |
| Sachsen-Anhalt | 2.720 | 2.445 | 2.077 | 1.618 |
| Schleswig-Holstein | 3.037 | 2.782 | 2.443 | 2.019 |
| Thüringen | 3.005 | 2.720 | 2.340 | 1.865 |
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