27.11.2024 (€) – Alle Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung werden sich zum 1. Januar 2025 erhöhen. Das hat zur Folge, dass Arbeitnehmer, die über der jeweiligen Grenze liegen, einen höheren Beitrag für die entsprechende Sozialversicherungsart bezahlen müssen.
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