Die gestohlene Kamera und der Hausratversicherer

23.1.2019 (€) – Ein Versicherer ging von einem nicht versicherten Schadenereignis aus und versuchte, sich damit vor der Regulierung eines Schadens zu drücken. Der Fall landete vor dem Dresdener Oberlandesgericht. (Bild: Pixabay CC0)

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AVB · Diebstahl · Hausratversicherung · Regulierung
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