Die Berufsgenossenschaft und das kaputte Knie

15.2.2018 (€) – Ob Beschäftigte bei einer von ihrem Arbeitgeber organisierten Sportveranstaltung unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, ist oft strittig. So auch in einem vom Sozialgericht Wiesbaden entschiedenen Fall. (Bild: Pixabay CC0)

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Bundessozialgericht · Gesetzliche Unfallversicherung · Mitarbeiter · Personal
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