Der Golfer-Ellenbogen und die Berufsgenossenschaft

5.3.2019 (€) – Wer behauptet, durch seine Arbeit einen Körperschaden erlitten zu haben, muss das im Detail beweisen können, um einen Anspruch auf Leistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung zu haben. Das belegt ein aktuelles Urteil. (Bild: Pixabay CC0)

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Beschwerde · Dienstunfall · Gesetzliche Unfallversicherung · Gesundheitsreform
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