Das nasse Laub und die Berufsgenossenschaft

19.12.2018 (€) – Eine Beschäftigte hatte – obwohl es nicht zu ihren Aufgaben gehörte – Laub beseitigt. Ob sie dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand, hatte das Gießener Sozialgericht zu entscheiden. (Bild: Pixabay CC0)

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsrecht · Dienstunfall · Gesetzliche Unfallversicherung · Mitarbeiter
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