Das Milliardengeschäft mit der Riester-Rente

21.11.2023 – Fast 2,8 Milliarden Euro hat die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen für das Beitragsjahr 2020 an die Riester-Anbieter überwiesen. Seit 2002 summiert sich die Förderung nach Daten des Bundes-Finanzministeriums auf rund 38 Milliarden Euro. Ein Vertrag wurde im Schnitt mit etwa 1.080 Euro bespart. Die Spanne reicht je nach Variante von knapp 970 Euro bis zu über 1.450 Euro. Die Assekuranz liegt knapp über dem Schnitt.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat jetzt aktuelle Zahlen zur Riester-Zulagenförderungen vorgelegt (Stand: Zahltag 15. Mai 2023). Für das Beitragsjahr 2020 hat die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) demnach 2.770,5 Millionen Euro an Riester-Zulagen ausbezahlt.

Der Betrag liegt um weniger als 20 Millionen Euro unter der des Vorjahres. Die Rekordsumme wurde im Jahr davor mit über 2,8 Milliarden Euro erreicht. Nach zuvor fünf Anstiegen waren die Auszahlungen nun zum zweiten Mal in Folge niedriger als vor ein Jahr zuvor.

Entwicklung (Bild: Wichert)

Zwischen 2002 und 2020 summierten sich die ausgezahlten Zuschüsse den BMF-Daten zufolge auf annähernd 38 Milliarden Euro. Seit dem Beitragsjahr 2010 lag das Volumen kontinuierlich über 2,5 Milliarden Euro, nachdem es 2006 erstmals die Milliardenmarke überschritten hatte.

Methodische Hinweise

Aktuellere Zahlen liegen zwar vor, sind aber unter anderem wegen des zweijährigen Zeitraums, in dem eine Zulagenförderung beantragt werden kann, mit großen statistischen Unsicherheiten behaftet. So rechnet das Ministerium bei den Daten zu den Zulagen für die Beitragsjahre 2021 und 2022 mit noch „maßgeblichen“ Veränderungen des bis jetzt vorliegenden Datenmaterials.

„Schwerpunkt der Statistik zum Auswertungsstichtag 15. Mai 2023 ist das Beitragsjahr 2020. Die Ergebnisse zu den Zulagen sind hierfür nahezu vollständig (Ende der Antragsfrist: 31. Dezember 2022) und die Standard-Überprüfungsverfahren für dieses Berichtsjahr abgeschlossen“, heißt es auf der Internetseite des Ministeriums.

„Jedoch sind die Ergebnisse zur über den Zulageanspruch hinausgehenden Steuerentlastung durch Sonderausgabenabzug wegen des Zeitraumes der Festsetzungsverjährung von vier Jahren teilweise noch vorläufig“, erläutert das BMF weiter.

Das Ministerium teilte mit, dass in der jetzt vorgelegten „Statistik auch aktualisierte Ergebnisse für das Beitragsjahr 2019 ausgewiesen [werden], die von den Ergebnissen zum früheren Auswertungsstichtag 15. Mai 2022 für das Beitragsjahr 2019 abweichen können". Als Hintergrund werden zwischen den beiden Stichtagen durchgeführte Überprüfungsverfahren bezüglich der Zulageberechtigung (insbesondere der Kinderzulage) genannt.

2020 wurden fast 2,8 Milliarden Euro vom Staat ausgezahlt

Von den knapp 2,8 Milliarden Euro an Zulagen entfiel mit jeweils rund 1,38 Milliarden Euro jeweils knapp die Hälfte auf Grundzulagen und Kinderzulagen.

Die verbleibenden 0,5 Prozent der ausgezahlten Subventionen war dem „Berufseinsteiger-Bonus“ (23.6.2008) zuzurechnen. Vor drei und vier Jahren war der Anteil der Kinderzulagen noch größer (25.11.2020).

Zulagenvolumen nach Anbietertyp

Der Löwenanteil des Staatsgeldes ging im Beitragsjahr 2020 auf das Konto von Versicherungs-Gesellschaften. Bei diesen landeten mit 1,64 Milliarden Euro rund drei Milliarden Euro weniger als vor Jahresfrist. Der Anteil stieg minimal von unter auf über 59 Prozent.

Fast unverändert ein knappes Sechstel floss in die Kassen der Kapitalanlage-Gesellschaften. Erneut ein gutes Siebtel entfiel auf Bausparkassen, die den Rückstand (0,6 Prozentpunkte) nicht weiter verkürzen konnten. Auf weiterhin circa einen Dreizehntel-Anteil kommen die übrigen Kreditinstitute.

Das Subventionsvolumen hat im Vergleich zu 2019 in absoluten Beträgen nur bei den Pensionsfonds zugenommen (von 0,8 auf 0,9 Millionen Euro). Bei allen anderen aufgelisteten Anbietertypen ging es leicht nach unten.

Rund 11,82 Milliarden Euro Einnahmen im Beitragsjahr 2020

Das gesamte Beitragsvolumen (Summe aus Eigenbeiträgen/Tilgungen und Zulagen) gibt das Ministerium für das Beitragsjahr 2020 mit 11.824,4 Millionen Euro an. Dies entspricht einer Verminderung um 0,2 Prozent im Vergleich zum Jahr zuvor.

Nur noch 55,6 (2019: 55,3) Prozent davon – neun Jahre zuvor waren es noch fast zwei Drittel – gingen auf das Konto der Assekuranz. Etwas über beziehungsweise unter ein Sechstel landete bei den Bausparkassen beziehungsweise den Kapitalanlage-Gesellschaften.

Der Anteil der übrigen Kreditinstitute liegt bei etwa einem Fünfzehntel. Dahinter folgen Pensionskassen mit knapp über und die Zusatzversorgungskassen mit knapp unter zwei Prozent.

Bei Versicherern minimal überdurchschnittlicher Gesamtbeitrag

Ein tiefergehender Blick in die Statistik zeigt große Unterschiede hinsichtlich der durchschnittlichen Gesamtbeiträge je Vertrag bei den verschiedenen Anbietertypen. Über alle Varianten hinweg liegt dieser Wert für das Beitragsjahr 2020 bei 1.080,27 Euro. Das bedeutet einen Zuwachs um knapp zwei Prozent im Vergleich zum Jahr zuvor.

Der durchschnittliche Sparaufwand pro Vertrag bei den Versicherern ist mit 1.088,66 Euro nur minimal überdurchschnittlich ausgeprägt und der dritt- (2019: zweit-) niedrigste unter den aufgelisteten Anbietertypen. Noch niedriger ist der Betrag mit etwa knapp 1.040 Euro bei den Kapitalanlage-Gesellschaften sowie mit knapp 968 Euro bei den übrigen Kreditinstituten.

Um ein Siebtel über dem Schnitt liegen die Beiträge pro Kontrakt bei den Pensionsfonds, bei Zusatzversorgungskassen um ein Fünftel darüber. Um jeweils mehr als ein Drittel darüber liegen die Bausparkassen und die Pensionskassen mit jeweils um die 1.450 Euro.

Gesamtbeitrag je Vertrag nach Variante (Bild: Wichert)

Ein ähnliches Bild hatte sich bereits im Beitragsjahr 2010 gezeigt. Als Ursache hatte die Deutsche Rentenversicherung Bund vermutet, dass Zulagenempfänger bei Pensionskassen deutlich höhere Einkommen aufweisen als bei einem Banksparplan oder einer Rentenversicherung (17.2.2014).

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Bausparen · Pensionsfonds · Rente · Riester
 
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