BSG ändert Rechtsprechung zu Tankunfällen
5.2.2020 (€) - Weil der Spritvorrat ihres Fahrzeugs nicht zur Heimfahrt reichte, hatte eine Frau nach der Arbeit eine Tankstelle aufgesucht. Dort erlitt sie einen Unfall, für den die Berufsgenossenschaft nicht einstehen wollte. Der Fall landete schließlich beim Bundessozialgericht.
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