BGH-Urteil zur Beteiligung an den Bewertungsreserven

12.2.2015 (€) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einer gestern getroffenen Entscheidung zur Beteiligung von Lebensversicherungs-Kunden an den Bewertungsreserven großen Unmut unter den Verbraucherschützern hervorgerufen.

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