BGH schmettert späten Widerruf aufgrund der Versicherungsbezeichnung ab

Bild: Pixabay CC0

30.1.2025 (€) - Ein Verbraucher widerrief Monate nach Ablauf der Widerrufsfrist seine Zustimmung zu einem Darlehensvertrag. Er verwies dabei auf eine ungenaue Benennung der mit dem Vertrag verknüpften Versicherung. Ob zu Recht, entschied der Bundesgerichtshof.

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