7.4.2021 – Ein Versicherter hat nach dem Prinzip des verstoßabhängigen Rechtsschutzfalls einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für juristischen Beistand und Gerichtsverfahren durch den Versicherer. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 31. März 2021 entschieden (IV ZR 221 2019). Dadurch haben Verbraucher jetzt auch nachträglich noch die Möglichkeit, Versicherungsschutz für bereits begonnene oder beendete Rechtsstreitigkeiten zu erhalten, so die Verbraucherzentrale NRW.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen den Arag-Konzern. Es ging um einen Klauselteil in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB) 2016.
In den Versicherungs-Bedingungen werde bei der zeitlichen Bestimmung des Rechtsschutzfalles unter anderem darauf abgestellt, welche Argumente der Gegner vortrage, berichten die Verbraucherschützer in einer Pressemitteilung. Damit bestehe die Gefahr einer „uferlosen Rückverlagerung“ der Bestimmung des Rechtsschutzfalles aufgrund von Aussagen des Gegners.
Der Klage zugrunde gelegt wurde ein fiktiver Fall. Dabei wurde angenommen, dass ein seit 2020 Rechtschutzversicherter eine im Jahr 2010 abgeschlossene Lebensversicherung widerrufen wollte. Er berufe sich dabei darauf, dass er die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucher-Informationen bei Vertragsschluss nicht erhalten habe.
Der Bundesgerichtshof urteilte nun, dass der Klauselteil, auf den der Versicherer eine solche Ablehnung begründen könnte, nicht wirksam sei. Der Versicherte habe nach dem Prinzip des verstoßabhängigen Rechtsschutzfalls einen Anspruch auf den Rechtsschutz durch den Versicherer.
Auf den konkreten Fall bezogen bedeute dies, dass sich der Rechtsschutzfall in der Gegenwart ergebe, berichten die Verbraucherschützer. Denn der Lebensversicherer weigere sich heute, das Widerrufsrecht begründet auf unzureichende Verbraucher-Informationen anzuerkennen. Daher müsse der Rechtsschutz-Versicherer die rechtlichen Kosten der Auseinandersetzung tragen.
„Viele Versicherte können auf der Grundlage dieser Entscheidung bei gleich gelagerten Fällen nun übrigens auch nachträglich noch von der Arag oder anderen Rechtsschutz-Versicherungen die Rechtskosten für juristischen Beistand und Gerichtsverfahren erstattet bekommen”, kommentiert Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, das Urteil.
In der ursprünglichen Version dieses Beitrags wurde nicht deutlich, dass es sich bei dem geschilderten Leistungsfall um ein fiktives Beispiel handelt. Dies wurde korrigiert.
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