8.4.2025 (€) – Der BU-Versicherer brachte das Argument vor, der Betroffene könne doch fortan bei seiner Tätigkeit auf der Kommandobrücke ein Hörgerät tragen. Das Oberlandesgericht Frankfurt war da anderer Ansicht. (Bild: Pixabay CC0/Constanze Vina)
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