Arbeitgeber stolpert über unzureichende Formulierung in bAV-Regelung

7.12.2021 (€) – Die Gestaltung einer Versorgungsordnung zur betrieblichen Altersversorgung sollte wohl bedacht sein. Ansonsten stehen Unternehmen auf einmal vor unerwünschten Verpflichtungen. Das belegt ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts. (Bild: Pixabay CC0)

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