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Arbeitgeber braucht für verschuldeten Unfall nicht zu haften

11.10.2018 (€) – Durch grobe Fahrlässigkeit seines Dienstherren war ein Dachdecker schwer verletzt worden. Als er deswegen seinen Arbeitsplatz verlor, nahm die Bundesagentur für Arbeit den Arbeitgeber auf Ersatz der ihr entstandenen Aufwendungen in Regress. Warum sie vor dem Bundesgerichtshof scheiterte. (Bild: Comquat, CC-BY-SA 3.0)

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