Aktuare empfehlen Höhe des Rechnungszinses 2026

29.11.2024

Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) hat am Donnerstag empfohlen, den Höchstrechnungszins im Jahr 2026 bei 1,00 Prozent zu belassen. Zum Jahresbeginn 2025 wird er erstmals seit Langem wieder erhöht, und zwar von 0,25 auf 1,0 Prozent (VersicherungsJournal 24.7.2024). Bei 0,25 Prozent lag der Höchstrechnungszins vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2023.

In den fünf Jahren davor waren es jeweils 0,9 Prozent (28.4.2021). Um die Jahrtausendwende hatte der Garantiezins noch bei 4,0 Prozent gelegen und war dann nach und nach schrittweise weiter reduziert worden.

Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung (Bild: Wichert)

Vor dem Hintergrund des bereits knapp drei Jahre andauernden russischen Angriffskriegs in der Ukraine, des sich immer weiter zuspitzenden Nahostkonflikts und der zunehmenden Spannungen im asiatisch-pazifischen Raum ist nach Ansicht der Aktuare weiterhin von einem gegenüber der Zeit vor 2022 höheren Zinsniveau auszugehen.

„Auch wenn die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank aufgrund der aktuell moderaten Inflationserwartungen derzeit noch in eine andere Richtung zeigt“, wird erläutert. Die DAV geht davon aus, dass der Höchstrechnungszins für Neuverträge von 1,0 Prozent „mittelfristig stabil gehalten werden kann“.

Für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) ist die Beibehaltung des Höchstrechnungszinses „die richtige Empfehlung. Der Zins ist mit Blick auf das seit 2021/2022 stark gestiegene Zinsniveau angemessen. Höhere Anpassungen lässt das Zinsumfeld nicht zu. Kleine Anpassungen würden aufgrund der dann notwendigen Produktanpassungen viel Aufwand bedeuten und kaum Nutzen bringen”, so der stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführer Moritz Schumann.

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Rechnungszins · Zinsen
 
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