6.3.2026 (€) – Im Rahmen der Beihilfe trägt Vater Staat mindestens die Hälfte der Gesundheitskosten von Beamten. Diese Beteiligung unterscheidet sich aber erheblich danach, ob es sich um eine gesetzliche oder private Police handelt. Worauf es für Berater in der Krankensparte außerdem noch ankommt, zeigt das VersicherungsJournal-Extrablatt 1|2026.
Beamte können zwar in mehreren Bundesländern einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten (VersicherungsJournal 18.4.2023). Laut dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) fällt die Entscheidung aber in 93 Prozent der Fälle auf die PKV.
Doch: „Nicht in jeder Situation stellt die PKV automatisch die beste Lösung dar“, erklärt Versicherungsmakler Sven Bruns. Der hat sich vor 20 Jahren auf die Beratung von Beamten, Beamtenanwärtern und Referendaren spezialisiert und betreibt einen Blog zur PKV für Staatsdiener.
„Die meisten Beamten treffen ihre Entscheidung voreingenommen und überstürzt, häufig ohne sich intensiv mit den Hintergründen beschäftigt zu haben“, berichtet er. „Auf ein reines Bauchgefühl, oberflächliche Ratschläge von Kollegen oder automatisierte, sekundenschnelle Testergebnisse sollte man sich hier aber keinesfalls verlassen.“
Gesetzliche oder private Krankenversicherung: Was ist für Beamte besser?

- Sven Bruns (Bild: Bruns Versicherungsmakler)
Denn es komme immer auf die individuelle Situation an, mahnt Bruns. „Prinzipiell bietet die PKV aber die Möglichkeit, Leistungen individuell zusammenzustellen und sich damit klar von dem festen Leistungsrahmen der gesetzlichen Krankenversicherung abzugrenzen.“ In Verbindung mit einem Beihilfeanspruch ergäbe sich die finanzielle Voraussetzung, sich passgenau und flexibel abzusichern.
„Die Beihilfe spielt bei der Entscheidung immer eine zentrale Rolle – allerdings in zwei sehr unterschiedlichen Ausprägungen“, erklärt Bruns. GKV-versicherte Beihilfeberechtigte erhalten wahlweise die sogenannte pauschale Beihilfe, die 50 Prozent des Krankenkassenbeitrags übernimmt.
„Allerdings ist dieses Modell bislang nur in ausgewählten Bundesländern vorgesehen, darunter Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Sachsen, Thüringen, Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein“, so Bruns. In den übrigen ist der GKV-Beitrag aus eigener Tasche zu zahlen.
Individuelle Beihilfe beteiligt sich an den tatsächlichen Krankheitskosten
Demgegenüber steht bei den Privatversicherten die individuelle Beihilfe. Sie beteiligt sich direkt an den tatsächlichen Krankheitskosten, etwa bei ärztlichen Behandlungen. „Diese Form der Beihilfe greift bundesweit, unabhängig vom Standort der Dienststelle, und richtet sich nach der persönlichen Lebenssituation.“
„Gerade dieser Unterschied wird häufig unterschätzt“, sagt Bruns. „Während die pauschale Beihilfe lediglich einen Teil des Beitrags abfedert, reduziert die individuelle Beihilfe die tatsächlichen Gesundheitskosten deutlich und schafft damit eine völlig andere finanzielle Ausgangslage.“
Im Detail unterscheidet sich die Höhe der Beihilfe auch beispielsweise danach, ob gegebenenfalls beihilfeberechtigte Kinder und Ehepartner mitversichert sind. In Hessen und Sachsen gelten zudem teilweise abweichende Beihilfesätze, erklärt Bruns. „Das bedeutet in der Praxis: Beamte mit zwei oder mehr Kindern müssen beispielsweise nur 30 Prozent der Kosten für eine PKV übernehmen.“
Lesetipp: Extrablatt „Krankenvollversicherung“

- Extrablatt 1|2026 (Bild: VersicherungsJournal)
Um die wichtigsten Besonderheiten attraktiver Zielgruppen für PKV-Vermittler geht es auch im VersicherungsJournal-Extrablatt 1|2026 mit dem Titel „Krankenvollversicherung – Mit welchen Kunden Vermittler wachsen“.
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