8.5.2014 – Mit Medienpartnerschaften verstoßen manche Redaktionen gegen den Pressekodex. Das VersicherungsJournal distanziert sich von solchen Praktiken und setzt seinen Qualitätsanspruch dagegen.
Der Begriff „Medienpartner“ taucht immer wieder in der Werbung für Kongresse, Messen und andere Veranstaltungen auf. Unter diesem Stichwort werden meist Zeitungen, Zeitschriften oder Online-Informationsdienste als Partner oder Unterstützer genannt.
Dahinter verbirgt sich in der Regel die Absprache einer gegenseitigen Werbung. Während das Medium die Veranstaltung bewirbt, erscheinen dessen Logo und Werbebotschaft in den Veranstaltungs-Ankündigen und -unterlagen.
Von der Presse wird dann oftmals eine Berichterstattung im redaktionellen Teil in einem bestimmten Umfang erwartet. Doch wenn sich eine Redaktion darauf einlässt, verstößt sie gegen den Pressekodex. Darin wird unmissverständlich „eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken“ verlangt.
„Bei Veröffentlichungen, die ein Eigeninteresse des Verlages betreffen, muss dieses erkennbar sein“, heißt es in den publizistischen Grundsätzen weiter. Das wird jedoch offenbar nicht von allen Medienpartnern respektiert.
Für das VersicherungsJournal ist der Pressekodex ein hohes Gut, das nicht wirtschaftlichen Eigeninteressen unterordnet werden darf. Deshalb lehnt der Verlag solche Medienpartnerschaften ab, bei denen nicht eindeutig zwischen Werbung und Redaktion unterschieden wird.
Allein schon das Bekunden einer „Partnerschaft“ mit einem Unternehmen, über das die Redaktion berichtet, hat schon einen werblichen Charakter. Das gilt insbesondere, wenn nicht gleichzeitig mit allen Mitbewerbern des Unternehmens gleichartige Kooperationen bestehen.
Auch aus diesem Grunde verhält sich das VersicherungsJournal hier strikt neutral. Für Veranstalter stellt der Verlag ausreichend als solche gekennzeichnete Werbeflächen zur Verfügung.
Die Berichterstattung über Kongresse, Messen und so weiter erfolgt unabhängig und nach journalistischem Ermessen, ohne dass dafür irgendwelche Gegenleistungen der Ausrichter erwartet werden.
Mit diesem Qualitätsanspruch lässt sich das VersicherungsJournal gerne an seinen Mitbewerbern messen.
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