4.2.2020 – Gegen die finanziellen Folgen von Elementarschäden sind nur 43 Prozent aller Wohngebäude versichert. Warum ist das so? Im VersicherungsJournal Extrablatt 1|2020 geht es um die Wohngebäudeversicherung und die Elementarschadendeckung. Dazu sind auch die Erfahrungen von Versicherungs-Vermittlern gefragt.
2012 hatte rund ein Drittel aller Wohngebäude eine Elementarschadendeckung. Trotz Werbekampagnen der Versicherer, Aufklärungsarbeit der Politik und einer Reihe von schadenträchtigen Naturereignissen in den letzten Jahren hat sich die Versicherungsquote nur um rund zehn Prozentpunkte erhöht.
Nach wie vor ist die Mehrheit also nicht versichert gegen die finanziellen Folgen von:
Dem Umstand der geringen Versicherungsabdeckung ging das VersicherungsJournal Extrablatt 3|2013 bereits mit einer Umfrage unter den Lesern nach, die als Vermittlern arbeiten. Vor sieben Jahren sagten die Befragten, dass 85 Prozent ihrer Kunden, die sich gegen die Elementardeckung entscheiden, sich diesen Risiken nicht ausgesetzt sehen.
„[...] Wer nicht unmittelbar am Wasser wohnt, glaubt sich auf der sicheren Seite. Das ändert sich in betroffenen Regionen dann, wenn es zu einer Überflutung oder zum Rückstau nach einem Starkregen kam. Das hält aber meist nicht länger als zwei Wochen nach dem Ereignis an.
Ich erlebe auch nicht selten, dass es kurz vor drohenden Ereignissen zu Nachfragen und Abschlüssen kommt, die Kunden dann aber den Widerruf nutzen, wenn sie dann Glück hatten und nicht stark oder nicht betroffen waren“, schrieb damals einer der Teilnehmer.
Im Fokus des aktuellen VersicherungsJournal Extrablatt 1|2020 steht erneut die Wohngebäudeversicherung mit der Elementarschadendeckung. Die aktuelle Umfrage unter den Lesern unterscheidet sich nur wenig von der vor sieben Jahren. Gelten noch die alten Hinderungsgründe oder sind neue hinzugekommen?
Neun Fragen, die sich in fünf bis zehn Minuten beantworten lassen, sollen zumindest einen Teil des mangelnden Verkaufserfolgs klären helfen. An der Umfrage, die Sie über diesen Link erreichen, dürfen sich alle bis zum 25. Februar beteiligen, die als Versicherungsvermittler tätig sind.
Die Ergebnisse der Leserumfrage werden im VersicherungsJournal Extrablatt 1|2020 vorgestellt, das am 23. März erscheint. Je mehr Vermittler sich an dieser Umfrage beteiligen, desto fundierter sind die Aussagen. Um die Mitmachbereitschaft zu erhöhen, müssen neun Aussagen nur Noten zugeteilt werden.
Darüber hinaus können die Leser ihnen wichtig erscheinende Aspekte kommentieren. Pflicht ist dies aber nicht. Ihre Anonymität ist gewahrt.
Das Extrablatt 1|2020 kann kostenlos als PDF-Datei im Internet heruntergeladen werden. Die Druckausgabe kann bis zum 16. Februar über dieses Formular bestellt werden. Auch das Heft ist – im Inlandsbezug – kostenfrei.
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