Verbraucherzentrale mahnt Württembergische ab

27.10.2021 (€) – Eine Klausel in der Rechtsschutz-Versicherung soll nach Auffassung der Verbraucherschützer die Beweisführung hinsichtlich der Schadenmeldung erheblich einschränken. Dadurch würden die Kunden unangemessen benachteiligt werden. Die Württembergische reagiert. (Bild: Pixabay CC0)

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Arbeitsunfähigkeit · AVB · Berufsunfähigkeit · Lebensversicherung · Rechtsschutz · Verbraucherschutz
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