24.2.2020 (€) – Eine Nachwuchsfußballerin hatte sich während eines Auswahlspiels einen Kreuzbandriss zugezogen. Für dessen Folgen wollte sie Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung in Anspruch nehmen. Weil die Berufsgenossenschaft nicht zahlen wollte, trafen sich die Parteien vor Gericht wieder. (Bild: Pixabay, CC0)
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