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2022 tritt der Ernstfall für die Lebensversicherung ein

6.4.2021 (€) – Mit einem Höchstrechnungszins von unter 0,9 Prozent ist ein Beitragserhalt, selbst wenn die Abschluss-Vertriebskosten wegfallen, nicht mehr möglich. Damit stehen Riester und Teile der bAV auf der roten Liste der aussterbenden Arten, schreibt Dr. Henriette Meissner. (Bild: Stuttgarter)

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