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Zu viele Ausfallzeiten: Wann ein Rausschmiss rechtsunwirksam ist

20.10.2021 (€) – Ein Arbeitgeber hatte einen seiner Beschäftigten – wie gleichzeitig 34 weitere Kollegen – wegen einer höheren Anzahl krankheitsbedingter Fehlzeiten gekündigt. Der Betroffene hielt dies nicht für gerechtfertigt und zog vor Gericht, weil der Unternehmer darüber hinaus keine Massenentlassung-Anzeige erstattet hatte. (Bild: Pixabay, CC0)

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsrecht · Arbeitsunfähigkeit · Bundesarbeitsgericht · Personalabbau
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