Fiskus verlangt Steuern auf bezahlte Knöllchen

30.10.2020 (€) – Ein Arbeitgeber hatte die Verwarnungsgelder seiner Mitarbeiter übernommen. Das Finanzamt wollte diese Zahlungen steuerrechtlich als Arbeitslohn behandeln. Dagegen zog das Unternehmen vor Gericht. (Bild: Pixabay, CC0)

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Mitarbeiter · Steuern
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