Die Regierungskoalition ringt um den Provisionsdeckel

16.4.2019 (€) – Die Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt die Pläne von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zur Begrenzung der Vermittlungs-Vergütungen in der Lebensversicherung ab. Bei der Restschuldversicherung zeigt sie sich offen.

Die Pläne von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zur Einführung eines Provisionsdeckels beim Vertrieb von Lebensversicherungen (VersicherungsJournal 28.3.2019) stößt bei den Finanzexperten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf klare Ablehnung.

Der wesentliche Teil des Gesetzes zur Regulierung der Provisionshöhe von Lebensversicherungs-Verträgen schaffe keinen „substantiellen finanziellen oder wirtschaftliche Mehrwert“, stellte die Arbeitsgruppe Finanzen (AG Finanzen) in einem drei Seiten umfassenden Positionspapier fest. Das Dokument liegt dem VersicherungsJournal vor.

Allerdings stehen die Unions-Finanzexperten einer Begrenzung der Provisionen von Restschuld-Versicherungen offen gegenüber.

AG Finanzen: Direkte Abschlusskosten unter 2,5 Prozent

Unter Berufung auf Erhebungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) im vierten Quartal 2017 stellt die AG Finanzen fest, dass „bereits heute die gesamte durchschnittliche Provisionierung unter vier Prozent liegt“. Die direkten Abschlusskosten würden sogar unter 2,5 Prozent liegen.

„Damit bringt ein Provisionsdeckel für den Verbraucher keine Vorteile, denn aus den Daten lässt sich nicht ableiten, dass es zu überhöhten Provisionen bei Lebensversicherungs-Verträgen kommt“, heißt es in dem Positionspapier.

Ein einheitlicher Deckel würde überdies alle Versicherer über einen Kamm scheren und keine Rücksicht auf individuelle Kostenstrukturen nehmen. Zudem würde der Wettbewerb unter den Vertriebsstrukturen verzerrt.

Auch das historisch niedrige Niveau von Kundenbeschwerden gegenüber Versicherungs-Vermittlern lege eine gute Beratungs- und Vermittlungsleistung nahe. Dies sei ein weiteres Argument gegen die Aufnahme eines Provisionsdeckels.

Provisionsdeckel schafft Markteintrittsbarriere für neue Vermittler

Die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) vorgesehene Begrenzung der Abschlussprovisionen auf 2,5 Prozent und beim Einhalten von Qualitätsstandards bis zu vier Prozent schafft nach Ansicht der Unions-Politiker eine Markteintrittsbarriere für neue Vermittler.

Sie könnten die Voraussetzungen nicht erfüllen, um mehr als 2,5 Prozent zu erhalten. Denn es fehle ihnen in den ersten Jahren an Bestandskunden, so dass sie etwa geringe Stornoquoten oder ein geringes Beschwerdeaufkommen nicht nachweisen könnten.

Die AG Finanzen befürchtet auch, dass es mit dem Provisionsdeckel zu erheblichen Benachteiligungen von Mehrfachvermittlern und Maklern kommen könnte, die sich nicht bei weiteren qualitätsabhängigen Messzahlen (etwa bei der Bestandspflege) zusätzliche Provisionsanteile verdienen könnten.

Kritik auch von den Verbänden

Bedenken hatten auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und zahlreiche Vermittlerverbände geäußert.

In der letzten Woche hatte sich erneut der Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V. zu Wort gemeldet. Der Referentenentwurf des Finanzministers sei ein unbegründeter Eingriff in die Grundpfeiler der Marktwirtschaft, benachteilige Makler finanziell und setze sie einer Kontrolle durch die Versicherer aus (VersicherungsJournal 11.4.2019).

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