Liebe Leserin, lieber Leser,

23.12.2011 – mit dieser Ausgabe verabschiedet sich das VersicherungsJournal in eine zweiwöchige Weihnachtspause. Freuen Sie sich mit uns auf ein spannendes, neues Jahr 2012.

Das ablaufende Jahr war für die Versicherungswirtschaft und speziell den Versicherungsvertrieb in vieler Hinsicht ereignisreich. Auch 2012 sind etliche neue Herausforderungen zu erwarten.

Provisionsdeckelung in der Krankenversicherung

Eine davon ist die Provisionsdeckelung in der Krankenversicherung, die verbunden mit einer Verlängerung der Stornohaftungszeit auf fünf Jahre in der Lebens- und Krankenversicherung am 1. April 2012 in Kraft tritt. Vorausgegangen waren zahlreiche Berichte über überhöhte Abschlussprovisionen vor allem in der privaten Krankenversicherung.

So hat beispielsweise die am 28. Oktober 2009 in Insolvenz gegangene Vertriebsgesellschaft MEG AG Provisionsvereinbarungen von bis zu 15 Monatsbeiträgen beziehungsweise durchschnittlich 14,4 Monatsbeiträgen bei den sechs wichtigsten Krankenversicherungs-Partnern gehabt, wie der Insolvenzverwalter seinerzeit berichtete.

Was unten ankommt

Davon kamen bei den MEG-Vermittlern vor Ort allerdings nur zwischen 6,5 und 8 Monatsbeiträgen an. Das entspricht auch dem, was die VersicherungsJournal-Umfrage zu Provisionen und Courtagen im Frühjahr ergab, wonach Maklern durchschnittlich 7,6 Monatsbeiträge in der Krankenversicherung gezahlt werden (VersicherungsJournal 21.4.2011).

Die Differenz benötigte der Vertrieb für seine Verwaltung sowie im Fall der MEG AG auch für die außerordentlich kostspieligen Anschaffungen und Extravaganzen des Unternehmensgründers Göker. So kamen immerhin innerhalb kürzester Zeit bei dem erst 2006 gegründeten Unternehmen Umsatzerlöse von bis zu knapp 54 Millionen Euro im Jahr 2008 zusammen, die sich allerdings aufgrund zahlreicher Stornoprovisionen und von bilanziellen Bewertungsproblemen als nicht nachhaltig herausstellten.

Mangelndes Risikobewusstsein

An diesem Vorgang erschrecken zwei Dinge: Dass zum einen verschiedene Krankenversicherungs-Vorstände kein ausreichendes Risikobewusstsein aufgewiesen und diese Fehlentwicklungen mitsamt ihren deutlichen Anzeichen nicht richtig gedeutet oder verdrängt haben. Zum anderen aber, dass anscheinend Krankenversicherungs-Geschäft mittlerweile in hohem Maß von überaus teuren Großvertrieben betrieben wird.

Denn die private Krankenvoll-Versicherung bleibt ein politischer Stein des Anstoßes. Deshalb darf sich die Branche nicht wundern, dass der Gesetzgeber nach einigem Zögern in dieser Weise eingreift – und es wäre keine allzu große Überraschung, wenn das Beispiel auch bei anderen Sparten Schule macht.

Die Ratlosigkeit ist groß, wie die Deckelung auf neun Monatsbeiträge umgesetzt werden soll, ohne dass das Geschäft für Großvertriebe und Pools unattraktiv wird. Die schlechteste Idee wäre allerdings, kreative Umgehungen zu suchen, beispielsweise Sondervergütungen für angebliche besondere Leistungen des Vertriebs zu gewähren. Die Versicherungsaufsicht dürfte hier hart eingreifen.

Preistreiber Unisex

Noch völlig offen ist auch der Ausgang einer weiteren Änderung: Ab 21. Dezember 2012 dürfen Versicherer keine geschlechtsspezifischen Versicherungstarife mehr anbieten. Das betrifft vor allem Lebens-, Kranken-, Unfall- und Kfz-Versicherungen.

Das Geschäft wird dadurch schwerer kalkulierbar, weil viel von der Geschlechts-Zusammensetzung im Versichertenkollektiv abhängt, die im Vorhinein nicht bekannt ist. Risiko kostet aber Geld, das kennt man auch aus anderen Zusammenhängen – also werden die Versicherungsprämien insgesamt steigen. Um wie viel, dazu hat das Forschungsinstitut Oxera vor kurzem Hochrechnungen vorgelegt (VersicherungsJournal 9.12.2011).

Gestern teilte die Europäische Kommission mit, dass sie bei der Umsetzung den Versicherern entgegenkommt und keine Anpassung der Bestandsverträge verlangt. Das ist beispielsweise für die Lebensversicherung eine gute Nachricht, wäre doch eine Bestandsumstellung mit massivem bürokratischem Aufwand und wahrscheinlich auch einem sprunghaften Anstieg von Rückkäufen und Beitragsfreistellungen laufender Verträge verbunden, bei denen Unisex zur Beitragsanhebung führt.

Dilemma der Krankenversicherer

Für die Krankenversicherung ist das aber wenig hilfreich. Denn hier sieht § 204 VVG ein Wechselrecht des Versicherten in andere Tarife desselben Versicherers vor.

Das Szenario lautet, dass im Bestand versicherte Frauen zwecks Beitragsersparnis in die neuen Unisextarife wechseln, die bestandsversicherten Männer aber im alten Männertarif bleiben. Dem Krankenversicherer entgehen damit notwendige Einnahmen, die Beitragsanpassungen könnten sprunghaft zunehmen. Wenn er einen solchen Wechsel erwartet, könnte er den neuen Unisex-Tarif so teuer kalkulieren, dass er für bestandsversicherte Frauen unattraktiv ist – dann ist er aber wahrscheinlich auch mindestens nicht an Männer im Neugeschäft verkaufbar.

Allerdings wäre auch eine Bestandsumstellung fatal, weil damit die ursprüngliche Entscheidungsgrundlage für eine private Vollversicherung bei denjenigen in Frage gestellt wird, für die der Unisextarif eine Beitragsanhebung bedeutet. Die Branche und der Gesetzgeber werden sich im nächsten Jahr mit diesem Dilemma befassen und eine Lösung finden müssen.

Danke

Inzwischen über 46.000 Leserinnen und Leser des deutschen VersicherungsJournals werden diese Entwicklungen weiter verfolgen und sich informiert halten. Damit ist dieses Medium weiterhin die wichtigste Entscheidungshilfe für Versicherungsmakler, hat das Marktforschungs-Institut YouGovPsychonomics AG kürzlich erneut herausgefunden (VersicherungsJournal 14.12.2011).

Auf diesem Weg bedanken wir uns für die vielen guten Wünsche und netten Zuschriften, die uns derzeit von unseren Lesern und Informations-Lieferanten erreichen. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis, wenn wir nicht alle einzeln beantworten können.

Besonders danken wir auch unseren Werbepartnern und Kunden, durch die dieser Dienst überhaupt finanziell ermöglicht wird. Deshalb empfehlen wir unseren Leserinnen und Lesern gerne, auch im nächsten Jahr wieder die Werbung und die nützlichen Informationen zu beachten.

Auch mit dem Erwerb des kostenpflichtigen Premium-Abos verschaffen Sie sich nicht nur großen Nutzen, sondern helfen uns, auch künftig journalistische Qualität statt Werbeartikel liefern zu können.

Personelle Änderung

Das Jahr 2012 bringt auch für die deutsche Ausgabe des VersicherungsJournals eine Änderung: Nach sieben Jahren wird die Chefredaktion neu besetzt.

Der große Erfolg des VersicherungsJournals und die stark gestiegene Interaktion mit Autoren, Lesern, Informanten und Unternehmen erfordern eine hauptberufliche Redaktionsleitung. Bis diese gefunden ist, wird der Herausgeber des VersicherungsJournals, Claus-Peter Meyer, die Aufgabe des Chefredakteurs kommissarisch übernehmen.

Allen Leserinnen und Lesern wünschen wir ein frohes Weihnachtsfest, einen guten Rutsch ins neue Jahr ohne Versicherungs-Fall sowie ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2012!

Ihr Team des VersicherungsJournals

Prof. Dr. Matthias Beenken

 
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