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Rassismus: Wenn der, der sich wehrt, rausgeschmissen wird

26.3.2019 (€) – Ein auf Probezeit Beschäftigter war gegen rassistische Aussagen eines Kollegen vorgegangen. Im Anschluss wurde ihm gekündigt. Ob das rechtens war und ob er die Äußerungen hätte hinnehmen müssen, wurde vor Gericht geklärt. (Bild: Pixabay CC0)

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsrecht · Mitarbeiter · Versicherungsvermittler
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