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Angestellte als Minijobber im Vermittlerbüro

24.6.2014 (€) – PRAXISWISSEN: Bei wachsendem Arbeitsaufwand werden im Maklerbetrieb oder in der Agentur oft geringfügig Beschäftigte eingesetzt. Infrage kommt dabei auch jemand, der bereits eine Arbeit oder einen anderen Minijob hat. Welche rechtlichen Regeln hierfür zu beachten sind.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsrecht · Senioren · Tarifvertrag · Vermittlerbüro · Versicherungsvermittler
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