Gothaer Leben räumt Fehler ein

11.12.2019 (€) – Der Marktwächter Finanzen wirft dem Versicherer vor, „eindeutig rechtswidrig“ eine Kundenanfrage zurückgewiesen zu haben. Die hätte aber gemäß den seit dem letzten Jahr geltenden erweiterten Auskunftspflichten beantwortet werden müssen. (Bild: Gothaer)

Premium-Zugang

Dieser Artikel ist nur für Premium-Abonnenten des VersicherungsJournals frei zugänglich. Der exklusive Zugang gilt für Texte mit Premium-Inhalt wie auch für Beiträge, die älter als 30 Tage sind.

Wenn Sie bereits Premium-Abonnent sind, melden Sie sich bitte hier an:

Login für Premium-Abonnenten

Wenn Sie noch kein Premium-Abonnent sind, können Sie sich jetzt registrieren.

Premium-Abonnement auch als Wertschätzung der Redaktion

Premium-Abonnentinnen und -Abonnenten erhalten den Zugriff auf alle Inhalte vom VersicherungsJournal. Sie leisten zudem einen unverzichtbaren Beitrag für die redaktionelle Unabhängigkeit. Der Verlag ist für diese Wertschätzung sehr dankbar.

WERBUNG
WERBUNG