11.2.2008 – Die Nachricht ist ja schön und wäre für viele Privatversicherte sicher auch relevant gewesen. Aber traurig stimmt der Hinweis des Rechtsanwalts, es drohe die Verjährung. Nach dem Motto: Gib den Finger und nimm die Hand.
Der Leser fragt sich schon, warum der RA über das BGH-Urteil (immerhin schon aus 2007) nicht früher informierte. Und vor allem: Warum informiert der Verband BdV nicht hierüber?
Auf dessen Internetseite liest man seit Jahren nur noch im Sommer von Reiseversicherungen und im Winter über die Winterreifenpflicht, mehr nicht; keine Substanz, keine Themen! Die Fragestellung, die der BGH entschied ist nicht neu. Auch die erstinstanzlichen Klagen dürften ja schon etliche Jahre zurück liegen.
Das Versäumnis muss sich auch der RA anrechnen lassen, der ja den Verband in dessen Angelegenheiten vertritt!
Schade!
Hubert Pechmann
hubert_pechmann@gmx-topmail.de
zum Artikel: „Nachschlag für Privatversicherte?”.
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Joachim Bluhm - Warum nicht früher? mehr ...
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