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Gegen die Bafin-Aufsicht für 34f- und 34d-Vermittler

22.1.2019 – Laut Koalitionsvertrag sollen Finanzanlagenvermittler unter Bafin-Aufsicht gestellt werden. Viele 34f-Vermittler sind aber auch als Versicherungsvermittler gemäß § 34d GewO registriert. Der GDV warnt davor, aus der Übertragung der §-34f-Aufsicht eine Richtungsentscheidung zu machen.

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