21.1.2021 – Kurz vor seinem Urlaubsantritt stornierte ein Mann eine Reise und verwies dabei auf die psychischen Folgen der Trennung von seiner Frau und Reisepartnerin. Das Amtsgericht Hamburg hatte nun zu entscheiden, welche Details zu den Symptomen die Reiserücktrittsversicherung dafür einfordern darf.
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