23.6.2025 – Der Verbund Deutscher Honorarberater hat in Rechtskommentaren recherchiert und bei der IHK nachgefragt – und ist überzeugt: Kooperationen zwischen Honorar-Finanzanlagenberatern und Finanzanlagenvermittlern sind untersagt. Eine Anbindung an einen klassischen Pool wäre damit tabu. Die Hintergründe.



