17.2.2025 – Vor wenigen Wochen machte unter Honorar-Finanzanlagenberatern eine irritierende E-Mail die Runde. Der Bundesgerichtshof habe in einem Urteil bestätigt, dass sie sich nicht Honorarberater nennen dürfen, wenn sie zugleich als Versicherungsmakler tätig sind. Doch so einfach ist die Sache nicht.



