Was bisher beim Elternunterhalt in Sachen Pflege gilt

17.6.2026 – Ist das elterliche Vermögen aufgebraucht und reichen die Leistungen der gesetzlichen und gegebenenfalls der privaten Pflegeversicherung nicht aus, können auch die Kinder zur Kasse gebeten werden. Die Höhe des Schonbetrages wird nun infrage gestellt.

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