Was bei der Steuererklärung zur Betriebsrente zu beachten ist

3.9.2018 – Viele Arbeitnehmer nutzen die betriebliche Altersvorsorge - kurz bAV - im Rahmen der Entgeltumwandlung. Die Beiträge müssen nicht in der Steuererklärung angeben werden müssen. Anders sieht es bei der ausgezahlten Rente aus.

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