10.6.2020 – Wenn nach einem Verkehrsunfall bis zur Reparatur des Fahrzeugs mehr als ein Jahr vergeht, kann unter Umständen auch Nutzungsausfall für diese Zeit beansprucht werden. Dies entschied das Landgericht Bielefeld.
10.6.2020 – Wenn nach einem Verkehrsunfall bis zur Reparatur des Fahrzeugs mehr als ein Jahr vergeht, kann unter Umständen auch Nutzungsausfall für diese Zeit beansprucht werden. Dies entschied das Landgericht Bielefeld.