25.8.2026 – Ein Grad der Behinderung von 90 und Pflegegrad 2 reichen nicht automatisch für eine Erwerbsminderungsrente. Das Sozialgericht Freiburg hat die Klage eines 1965 geborenen Mannes abgewiesen, obwohl bei ihm erhebliche gesundheitliche und alltägliche Einschränkungen festgestellt waren.



