OLG Bamberg zur freien Anwaltswahl für Rechtsschutzversicherte

21.6.2012 – Dem Rechtsschutzversicherer wurde verboten, von seinen Versicherungsnehmern eine höhere Selbstbeteiligung bei späteren Schadenfällen zu verlangen, wenn im aktuell gemeldeten Schadenfall nicht eine von der HUK Coburg empfohlene Kanzlei mandatiert wird.

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