19.1.2026 – Ein namhafter Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer (VSH) hält die Vermittlung von Nettopolicen gegen Honorar bei Versicherungsmaklern für einen Ausschlusstatbestand beim VSH-Schutz. Ein namhafter Rechtsanwalt gibt Kontra.
19.1.2026 – Ein namhafter Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer (VSH) hält die Vermittlung von Nettopolicen gegen Honorar bei Versicherungsmaklern für einen Ausschlusstatbestand beim VSH-Schutz. Ein namhafter Rechtsanwalt gibt Kontra.