14.10.2020 – Ist das Kind krank und muss betreut werden, haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit. Zusätzlich besteht für gesetzlich Versicherte ein Anspruch auf Kinderkrankengeld. Der Anspruch ist jedoch zeitlich befristet und wird im Rahmen des KHZG befristet verlängert.



