Keine Opferentschädigung trotz Schussverletzung: Im kriminellen Milieu ist man selber schuld

15.10.2025 – Wer als An­ge­hö­ri­ger des kri­mi­nel­len Mi­lieus in eine Schlä­ge­rei gerät und dabei an­ge­schos­sen wird, er­hält keine staat­li­che Op­fer­ent­schä­di­gung. Es sei un­bil­lig, öf­fent­li­che Mit­tel für die Fol­gen einer Ge­walt­tat aus­zu­ge­ben, die aus den ei­ge­nen Krei­sen her­aus ...

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