9.4.2024 – Ist das Sprachverständnis hörbehinderter Menschen mit einem Hörgerät um fünf Prozent besser als mit zuzahlungsfreien Geräten, kann die Krankenkasse zur Kostenübernahme verpflichtet sein.
9.4.2024 – Ist das Sprachverständnis hörbehinderter Menschen mit einem Hörgerät um fünf Prozent besser als mit zuzahlungsfreien Geräten, kann die Krankenkasse zur Kostenübernahme verpflichtet sein.