9.8.2024 – Sieg für die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Eine Ausschlussklausel in den Restschuldversicherungen der Société Générale ist aus Sicht des Landgerichts Hamburg unwirksam. Doch rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, der Versicherer hat bereits Berufung eingelegt.



