14.4.2023 – Fondsgebundene Lebensversicherungen der Stuttgarter enthielten bis vor wenigen Jahren eine Klausel zu Stornokosten. die der Versicherer in neuen Tarifen nicht mehr verwenden darf. Doch: „Der beanstandete Abschlag lässt sich rechtfertigen“, entgegnet ein Firmensprecher auf Anfrage von Das Investment.



