22.10.2024 – Um Fußgänger als schwächere Verkehrsteilnehmer zu schützen, wird auch ohne grobes Verschulden haftungsrechtlich die Betriebsgefahr eines Pkws berücksichtigt.
22.10.2024 – Um Fußgänger als schwächere Verkehrsteilnehmer zu schützen, wird auch ohne grobes Verschulden haftungsrechtlich die Betriebsgefahr eines Pkws berücksichtigt.