13.3.2026 – Das Amtsgericht München entschied: Wer eine Durchfahrt blockiert und damit andere Fahrer zu riskanten Rangiermanövern zwingt, kann bei einem Unfall selbst mithaften – selbst wenn das eigene Auto gar nicht fährt.
13.3.2026 – Das Amtsgericht München entschied: Wer eine Durchfahrt blockiert und damit andere Fahrer zu riskanten Rangiermanövern zwingt, kann bei einem Unfall selbst mithaften – selbst wenn das eigene Auto gar nicht fährt.